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   BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22   

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https://dejure.org/2023,2616
BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22 (https://dejure.org/2023,2616)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2023 - 6 StR 516/22 (https://dejure.org/2023,2616)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 6 StR 516/22 (https://dejure.org/2023,2616)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO
    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des Angeklagten als Täter durch einen Zeugen: Wahllichtbildvorlage, Hauptverhandlung; geringerer Beweiswert des wiederholten Erkennens in der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Urteilsgründe beim "Wiedererkennen" - Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Maske trägt

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wiederholtes Wiedererkennen durch Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Den hieraus folgenden besonderen Darlegungsanforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f.) ist es nicht gerecht geworden.

    Diesbezüglich wird zudem nicht deutlich, ob sich die Strafkammer des geringeren Beweiswerts des wiederholten Erkennens in der Hauptverhandlung bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, aaO; vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17).

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Den Urteilsgründen kann schon nicht entnommen werden, aufgrund welcher konkreten äußeren Merkmale die Nebenklägerin den Angeklagten als einen der Täter erkannt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283; vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, StV 2021, 792).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Diesbezüglich wird zudem nicht deutlich, ob sich die Strafkammer des geringeren Beweiswerts des wiederholten Erkennens in der Hauptverhandlung bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, aaO; vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17).
  • BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, StV 2021, 792).
  • BGH, 17.02.2016 - 4 StR 412/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22
    Den Urteilsgründen kann schon nicht entnommen werden, aufgrund welcher konkreten äußeren Merkmale die Nebenklägerin den Angeklagten als einen der Täter erkannt hat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283; vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) In Konstellationen, in denen die Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen mängelbehaftet ist, so insbesondere, wenn eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation oder ein wiederholtes Wiedererkennen vorliegt, bestehen grundsätzlich ein geminderter Beweiswert der Wiedererkennungsleistung und eine diesbezügliche Erörterungspflicht des Tatgerichts (grundlegend BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 ff.; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250 Rn. 5; MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 58 Rn. 81 f.).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    aa) In schwierigen Beweislagen, zu denen Konstellationen zählen, in denen - wie hier - der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig verpflichtet, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 2045/02, NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

    Für derartige Identifizierungsleistungen gilt: Konnte ein Zeuge eine ihm zuvor unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf dessen subjektive Gewissheit beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 f; vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283).

  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 142/23

    Erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen besonders schweren Raubes aufgrund

    Zudem sind in den Urteilsgründen diejenigen Gesichtspunkte darzulegen, auf denen die Folgerung des Tatgerichts beruht, dass insoweit tatsächlich Übereinstimmung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15 Rn. 3 mwN).

    Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 aaO mwN).

  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 110/23

    Beweiswürdigung (Lichtbildvorlage, Anforderungen an die Darstellung der

    Darüber hinaus bedarf es einer Mitteilung der Umstände, die zur Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen geführt haben, insbesondere, ob das (erste) Wiedererkennen auf einer Einzel- oder Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage grundsätzlich ein geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250, jeweils mwN).
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